Am 24.01.2023 nahmen die Parlamentsausschüsse für Auswärtige Angelegenheiten (AFET), Wirtschaft und Währung (ECON), Industrie, Forschung und Energie (ITRE) und Internationaler Handel (INTA) ihre Stellungnahme zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) an. Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) stimmte am 09.02.2023 über seinen Entwurf ab.
Im Folgenden finden Sie die Entwürfe zu den Schwellenwerten für EU-Unternehmen, für EU-Unternehmen aus den Hochrisikobranchen, sowie die Definitionen von Hochrisikobranchen der einzelnen Stellungnahmen.
Europäische Kommission
Nach dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission sind alle EU-Unternehmen ab 500 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 150 Mio. € betroffen. Unternehmen aus Hochrisikobranchen würden ab 250 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 40 Mio. € unter die Richtlinie fallen.
Zu den Hochrisikobranchen zählen Landwirtschaft, Minerale/ Metalle und Textil.
Rat der Europäischen Union
Im Entwurf des Rats der EU sind EU-Unternehmen erst ab 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 300 Mio. € betroffen. Für Unternehmen aus einer Hochrisikobranche gibt es keine gesonderten Schwellenwerte.
Hochrisikobranchen sind Landwirtschaft, Minerale/ Metalle, Textil und eventuelle Finanzdienstleistung, in diesem Punkt ist der Rat der EU jedoch noch unentschlossen.
Rechtsausschuss (JURI)
Der Entwurf des JURI-Komitees sieht bereits Unternehmen ab 250 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 40 Mio. €, sowie Unternehmen, die in einer Hochrisikobranche tätig sind, bereits ab 50 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 8 Mio. € oder börsennotiert sind, als betroffen.
Hier zählen zu den Hochrisikobranchen Lebensmittel, Minerale/ Metalle, Textil, Bau, IKT und Finanzdienstleistung.
Ausschuss für internationalen Handel (INTA)
Auch bei diesem Entwurf fallen Unternehmen ab 250 Beschäftigten und einem Umsatz innerhalb der EU ab 40 Mio. € unter die Richtlinie. Für Unternehmen aus den Hochrisikobranchen liegen die Schwellenwerte bei mindestens 50 Beschäftigten und mindestens 700.000 € Umsatz in der EU.
Zu den Hochrisikobranchen zählen Lebensmittel, Minerale/ Metalle, Textil und Finanzdienstleistung.
Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON)
Die Schwellenwerte für EU-Unternehmen liegen bei mindestens 250 Beschäftigten und einen Umsatz von mindestens 50 Mio. €. Nach dem ECON-Ausschuss sind Unternehmen aus den Hochrisikobranchen ab 50 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 10 Mio. € betroffen.
Auch hier gehören zu den Hochrisikobranchen Lebensmittel, Minerale/ Metalle, Textil und Finanzdienstleistung.
Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI)
In dem Entwurf vom ENVI liegen die Schwellenwerte für Unternehmen aus der EU bei mindestens 250 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 40 Mio. €.
Textil, Pelz, Energie und Minerale/ Metalle bilden die Hochrisikobranchen.
Ausschuss für Entwicklung (DEVE)
Nach dem DEVE-Ausschuss sollten EU-Unternehmen ab 50 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 8 Mio. € Umsatz betroffen sein. Auch hier gilt für Unternehmen aus den Hochrisikobranchen nur der Schwellenwert eines Mindestumsatzes von 8 Mio. €.
Zu den Hochrisikobranchen zählen Lebensmittel, Energieminerale, Textil, Bau und Logistik, sowie die Öl- und Gasförderung und die Erdölraffinerien.
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL)
Dem Entwurf von EMPL ist zu entnehmen, dass EU-Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten und einem Mindestsatz von 900 Mio. € betroffen sein sollten. Somit fordert dieser Entwurf die geringste Betroffenheit mit den höchsten Schwellenwerten. Für Unternehmen aus den Hochrisikobranchen gelten Schwellenwerte von mindestens 250 Beschäftigte und mindestens 50 Mio. € Umsatz.
Hier zählen zu den Hochrisikobranchen Landwirtschaft, Minerale/ Metalle, Textil, Finanzdienstleistung und Tourismus.
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)
Der Schwellenwert für EU-Unternehmen liegt im Entwurf von IMCU bei 500 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 150 Mio. € innerhalb der EU. Für Unternehmen, die in den Hochrisikobranchen tätig sind, liegen die Werte bei mindestens 50 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 8 Mio. € in der EU.
Als Hochrisikobranchen definiert der IMCO-Ausschuss Minerale/ Metalle, Maschinenbau, Bau und Logistik, Öl- und Gasförderung, Finanzdienstleistung, sowie Auditierung und Zertifizierung.
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE)
Wie beim IMCO-Entwurf liegen die Schwellenwerte für EU-Unternehmen bei 500 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 150 Mio. € innerhalb der EU. Allerdings sind die Schwellenwerte für Unternehmen aus den Hochrisikobranchen bei 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 40 Mio. € innerhalb der EU gesetzt.
Zu den Hochrisikobranchen zählen Lebensmittel, Minerale/ Metalle und Textil.
Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON)
Der Entwurf des ECON-Ausschusses legt die Betroffenheit für EU-Unternehmen bei mindestens 250 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 40 Mio. €, der die Bilanzsumme um mindestens 20 Mio. € übersteigt, fest. Für Unternehmen aus den Hochrisikobranchen gelten als Schwellenwerte mindestens 10 Beschäftigte, mindestens einen Umsatz von 700.000 € und eine Bilanzsumme von mindestens 350.000 € oder börsennotiert.
Als Hochrisikobranchen werden Lebensmittel, Textil, mineralische Ressourcen, Öl- und Gasförderung, Maschinenbau und Technik, Erdölraffinerien, sowie Auditierung und Zertifizierung definiert.
Ausblick
Am 1./2. März sollen die Abstimmungen des IMCO- und des EMPL-Ausschusses folgen. Die Abstimmung des federführenden Rechtsausschusses (JURI) findet voraussichtlich am 13. März statt.
Nachdem die letzten Ausschüsse über ihre Stellungnahme abgestimmt haben, folgt die Plenarabstimmung am 08. Mai.
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