Update zum Lieferkettengesetz – Fragebogen

Am 14.10.2022 veröffentlichte das BAFA den Fragenkatalog zur Erfüllung der Berichtspflicht für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

 

Der allgemeine Aufbau

Der Fragebogen ist in Stammdaten, verkürzte Berichtpflicht und vollständige Berichtspflicht gegliedert. Zu den Stammdaten gehören Angaben zur berichtenden Organisation, Angaben zum Bericht und freiwillige Angaben zur Unternehmens- und Beschaffungsstruktur. Die Überwachung des Risikomanagements, Verantwortung der Geschäftsleitung, sowie ermittelte Risiken und/ oder festgestellte Verletzungen und Angaben zur Unternehmens- und Beschaffungsstruktur fallen unter die verkürzte Berichtspflicht. Falls in der verkürzten Berichtspflicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass keine Risiken gefunden wurden, endet die Berichtspflicht an diesem Punkt. Andernfalls muss auch die vollständige Berichtspflicht ausgefüllt werden. Für die vollständige Berichtspflicht sind Angaben zur Strategie und Verankerung, Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen, Feststellung von Verletzung und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und zur Bewertung des Risikomanagements und Schlussfolgerung zu machen.

 

Beantwortung des Fragebogens

Grundsätzlich handelt es sich bei den Fragen um Multiple Choice oder geschlossene Fragen (ja/ nein). Bei allen Fragen gibt es ein Freitextfeld, welches Unternehmen besonders bei „Nein“ als Erläuterungsmöglichkeit nutzen sollen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, über die Gesetzesanforderungen hinaus freiwillige Angaben zu machen. Diese „freiwilligen Angaben“ sind extra gekennzeichnet und das Auslassen dieser Angaben wird nicht negativ gewertet. Eine Beantwortung der freiwilligen Fragen kann bei der risikobasierten Kontrolle eine verkürzte Prüfung ohne weitere Nachweisforderungen ermöglichen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, nicht abgeschlossene Prozesse, komplexe und unternehmensspezifische Strukturen oder Inhalte aus bereits bestehenden Berichten und Dokumentationen in den Freitextfeldern hinzuzufügen.

Betroffene Unternehmen müssen die Fragen in Bezug auf den eigenen Geschäftsbereich, unmittelbare Zulieferer und mittelbare Zulieferer beantworten.

 

Kontrolle

Die risikobasierte Kontrolle erfolgt durch das BAFA stichprobenartig. Für die Überprüfung der Unternehmen werden noch Kriterien definiert.

Ab Frühjahr 2023 sollen der Fragebogen über eine Online-Eingabemaske zur Verfügung stehen. Bis vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres müssen die Antworten dann veröffentlicht werden.

- Aktuelle Artikel -

LkSG – Dos & Don’ts

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist nur für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland geltend. Dennoch sind gerade KMUs als mittelbare und unmittelbare Zulieferer als Teil der

→ weiter lesen

ESRS Kennziffern-übersicht

Bereits am 5. Januar 2023 in Kraft getreten, verpflichtet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab dem Geschäftsjahr 2024 zunächst große börsennotierte Unternehmen zur Offenlegung

→ weiter lesen

Unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?

Hier geht es zu unserem kostenlosen

Damit Sie immer auf dem laufenden bleiben, melden Sie sich kostenlos bei unserem MARS Collect an

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Ablehnen
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (2)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen